Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
1. Auftragsannahme, Umfang der Lieferpflicht
Alle Bestellungen, Angebote, Aufträge, Auftragsänderungen, Stornos und sonstige Vereinbarungen sind für uns erst dann verbindlich, wenn sie von unserem Unternehmen schriftlich bestätigt werden. Stillschweigen unsererseits gilt nicht als Zustimmung. Vereinbarungen mit unseren Vertretern haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Der Umfang der Lieferverpflichtung richtet sich nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Unsere Anbote sind in Preis und Lieferzeit freibleibend. Wir sind an eingegangene Bestellungen nicht gebunden, wenn die eingeholten Auskünfte über die Bonität des Bestellers unbefriedigend sind.
2. Lieferfrist
Für jeden einzelnen Auftrag bleibt die Vereinbarung der Lieferzeit uns vorbehalten. Lieferfristen gelten mangels besonderer Vereinbarung stets als annähernd und unverbindlich angegeben. Für die Lieferzeit ist das Datum unserer endgültigen Bestimmung maßgebend. Voraussetzung dafür ist überdies, dass vom Besteller alle zur Durchführung des Auftrages erforderlichen kaufmännischen und technischen Angaben zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden. Teillieferungen sind zulässig und bei Kassazahlung in entsprechendem Fakturenwert prompt zahlbar. Höhere Gewalt oder sonstige unvorhergesehene Hindernisse in unserem Betrieb oder im Betrieb unserer Lieferwerke, wie z.B. Streik, Produktionsschwierigkeiten, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Rohstoffmangel, behinderte Schifffahrt, Ein- oder Ausfuhrverbot und dgl., entbinden uns von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit, ohne dass dem Besteller hieraus ein Rücktrittsrecht erwächst. Verzugsstrafen oder sonstige Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. In den Fällen, in denen wir den Rücktritt vom Vertrag erklären, sind wir unter Ausschluss sonstiger Ansprüche nur zur Rückzahlung allfällig geleisteter Anzahlung ohne Verzinsung verpflichtet.
3. Preise
Bei den vereinbarten Preisen der Produkte handelt es sich um Preise ohne Umsatzsteuer. Sie sind aufgrund der bei Geschäftsabschluss gültigen und bekannten Einstandswerte berechnet. Nachträgliche Erhöhungen unserer Einstandswerte, sei es durch Erhöhungen von Löhnen, Tarifen, Zollfrachten, Steuern und dgl. berechtigen uns, die vereinbarten Preise entsprechend zu erhöhen. Dem Besteller steht aus diesem Grund ein Rücktrittsrecht vom Kaufabschluss nicht zu. Die Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab unserem Lager, ohne jeden Abzug ausschließlich Verpackung und Versicherung.
4. Zahlungsbedingungen
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet die Voraussetzung für die Durchführung unserer Lieferungen und Arbeiten. Im Falle der Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine sind wir berechtigt, neben der Geltendmachung der sonstigen Verzugsfolgen wie Terminverlust von dem abgeschlossenen Liefervertrag mit dem säumigen Käufer sofort zurückzutreten und die Rückstellung des gelieferten Produktes zu verlangen oder die Lieferung so lange zu verweigern, bis der Käufer seine Zahlungspflicht erfüllt hat. Die Rechnungsbeträge sind binnen 30 Tagen ab Fakturenerstellung fällig, außer es wurde ausdrücklich schriftlich ein anderes Zahlungsziel vereinbart. Bei nicht fristgerechter Bezahlung sind vom Käufer bzw. Besteller Verzugszinsen in der Höhe von 13,2 % p.a. zu bezahlen, wobei, sollten wir unserem Kreditinstitut einen höheren Zinssatz zu bezahlen haben, wir berechtigt sind, diesen vorn Käufer bzw. Besteller zu begehren. Am Produkt auftretende Mängel berechtigen den Käufer nur zur Geltendmachung der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche, nicht jedoch zur Unterbrechung oder Verzögerung der vereinbarten Zahlungen. Die Aufrechnung von irgendwelchen Gegenansprüchen gegen die Kaufpreisforderung wird ausgeschlossen. Eingehende Zahlungen werden zunächst auf offene Zinsen aus der gesamten Geschäftsverbindung, sodann auf das älteste Kapital angerechnet. Entgegenstehende Zahlungswidmungen werden nicht anerkannt. Sollten im Zuge der Geschäftsverbindung zur Absicherung unserer Forderungen vom Käufer bzw. Besteller Wechsel hingegeben werden, steht es unserem Unternehmen im Falle der Nichteinlösung derselben bei Fälligkeit frei, unsere Forderung mittels Wechsels oder aus dem Grundgeschäft gerichtlich geltendzumachen. Wurden zur Absicherung von Forderungen mehrere Wechsel vom Käufer hingegeben, so wird die gesamte aushaftende Forderung unabhängig von den in den noch nicht fälligen Wechseln angegebenen Fälligkeitsdaten fällig, wenn ein Wechsel nicht fristgerecht eingelöst wird. Sämtliche im Zusammenhang mit der Wechselhingabe uns entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers bzw. Bestellers. Der säumige Käufer bzw. Besteller ist verpflichtet, die uns entstehenden außergerichtlichen Kosten unseres Anwaltes im Falle der Verletzung einer von ihm übernommenen Verpflichtung zu ersetzen.
5. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Rechnungsbetrages samt Nebengebühren bleiben alle von uns gelieferten Produkte unser Eigentum. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von uns gelieferter Produkte ist vor gänzlicher Bezahlung unzulässig. Im Falle einer Pfändung durch Dritte sind wir unverzüglich zu benachrichtigen und bei Geltendmachung unserer Ansprüche durch den Käufer in jeder Weise zu unterstützen. Hiebei entstehende Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Der Käufer ist berechtigt, das gelieferte Produkt in seinem ordentlichen Geschäftsbetrieb zu veräußern, zu be- und verarbeiten, ohne dass uns hieraus eine Verpflichtung entsteht. Im Falle einer Veräußerung geht der Weiterveräußerungspreis bis zur Höhe des nochaushaftenden Kaufpreises nicht in das Eigentum des weiter veräußernden Käufers über. Dieser hat den Weiterveräußerungspreis gesondert zu verwahren und sofort in der Höhe des noch aushaftenden Kaufpreises an uns abzuführen. Bei der Be- oder Verarbeitung und Verbindung der gelieferten Produkte mit anderen, nicht uns gehörenden Produkten, steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an dem durch Be- oder Verarbeitung entstehenden Produkt im Verhältnis des Wertes des gelieferten Produktes zu den übrigen verarbeiteten Produkten zum Zeitpunkt der Verarbeitung und Verbindung zu.
6. Erfüllung und Versand
Die Lieferung gilt als durchgeführt, wenn a) bei vereinbarter Verfrachtung durch die Bahn, Post bzw. Spedition die Produkte der Aufgabestation der Post bzw. Spedition übergeben sind oder b) bei vereinbarter Abholung durch den Käufer die Versandbereitschaft des Produktes durch uns gemeldet wurde, c) das bestellte Produkt nach Fertigstellung oder Verständigung nicht übernommen wird oder aus Verschulden des Auftraggebers nicht geliefert werden kann. Kosten und Gefahren des Versandes ab unserer Firma gehen grundsätzlich, die Gefahr auch bei Vereinbarung frachtfreier Lieferung, zu Lasten des Käufers. Eine Transportversicherung wird von uns nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch und auf Rechnung des Bestellers vorgenommen. Etwaige Ersatzansprüche aus Transportschäden hat der Käufer bei Übernahme der Ware direkt bei der Transportanstalt zu erheben. Hievon sind wir sofort zu verständigen. Ebenso sind uns auch andere Beanstandungen unmittelbar nach Empfang der Ware bekanntzugeben. Nach der dargelegten Durchführung der Lieferung gehen alle Risken und Kosten der Lagerung zu Lasten des Auftraggebers. Auch bei erfolgter Teillieferung geht das gesamte Risiko auf den Auftraggeber über. Der Käufer haftet nach Übergabe des Produktes in vollem Umfang für jede Beschädigung, möge sie auch durch Dritte oder durch Zufall verursacht worden sein, ebenso wie für die Vernichtung des Produktes. Der Käufer ist nur dann berechtigt Produkte zurückzusenden, wenn wir unser ausdrückliches, schriftliches Einverständnis hiezu gegeben haben. Sollten aufgrund berechtigterweise zurückgesandter Produkte Gutschriften erteilt werden, so werden hievon eventuelle Fracht- und Manipulationskosten in Abzug gebracht. Im übrigen gelten die INCOTERMS 1953 in der am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
7. Gewährleistung
Für etwa auftretende Mängel unserer Produkte haften wir nur insoweit, als uns diese spätestens innerhalb von acht Tagen ab Übernahme der Ware mittels eingeschriebenen Briefes bekanntgegeben werden. Eine Gewährleistung im Sinne obiger Bestimmung wird nur dem Besteller bzw. Käufer gegenüber übernommen. Bei Vornahme von Änderungen ohne unsere Zustimmung, bei unsachgemäßer Behandlung, bei Nichtverwendung von Originalersatzteilen, Pflege- mittel und Verbrauchsmaterial, sowie bei Nichteinhaltung der Bedienungsanleitungen, erlischt unsere Haftung und ist eine Rücknahme des Produktes ausgeschlossen. Bei begründeten Beanstandungen werden die Mängel behoben. Es steht uns das Recht zu, entweder das Fehlende zu ergänzen, ein Ersatzprodukt zu liefern oder Rückstellung des Produktes gegen Erstattung des Kaufpreises zu begehren. Jede weitere Verbindlichkeit oder etwaige Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz oder Gewinnentgang sind ausgeschlossen. Für alle mitgelieferten fremden Erzeugnisse wird nur jene Gewähr übernommen, die der Erzeuger dieser Produkte selbst trägt. Selbst gewählte Ware wird nicht zurückgenommen.
8. Produkthaftung
Eine Produkthaftung unsererseits bei gewerblichen Abnehmern besteht insofern nicht, als deren Ausschluss nach der jeweiligen österreichischen Rechtslage zulässig ist.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für alle aus den Geschäften mit uns sich ergebenden Rechte und Pflichten gilt für beide Teile als Erfüllungsort und Gerichtsstand Wien, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung an einen anderen Ort vereinbart ist. Wir können jedoch auch ein anderes, für den Käufer bzw. Besteller zuständiges Gericht anrufen. Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht.
10. Sonstige Bedingnisse
Diese „Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen“ sind nicht nur verbindlich für Käufer und Besteller, sondern für alle Geschäftspartner, welchen wir Produkte überlassen, mag dies in Miete, Leasing, Leihe etc. erfolgen. Insbesondere trifft die Geschäftspartner ab dem in Punkt 6) genannten Zeitpunkt die Gefahr des zufälligen Untergangs der überlassenen Produkte. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht auf uns dann erst wieder bei tatsächlicher Übergabe des Produktes über. Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen, sowie Musterkataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen, sind unser geistiges Eigentum, bei welchen jede Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung und Vorführung ohne unsere ausdrückliche Zustimmung untersagt ist. Wir behalten uns jederzeit vor, in Hinblick auf Kataloge, Prospekte, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen, Preislisten und auf gleichartigen Aussendungen enthaltenen Angaben Abänderungen vorzunehmen. Diese Daten sind nur dann für uns verbindlich, wenn sie in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich genannt sind.
11. Mit Unterfertigung dieses Auftrages gelten die voranstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen als vereinbart und als Bestandteil des Vertrages. Bei wiederholten Bestellungen gelten die einmal zur Kenntnis genommenen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen auch für alle weiteren Bestellungen, insbesondere bei solchen von Ersatzteilen, Zubehör und Reparaturen. Bei mündlicher oder fernmündlicher Auftragserteilung gelten unsere Allgemeinen Verkaufs-, Liefer und Zahlungsbedingungen durch den Besteller als angenommen, wenn ihnen nicht innerhalb von 8 Tagen nach Zusenden derselben widersprochen wird. Von vorstehenden Bedingungen abweichende oder ergänzende, insbesondere mündliche Vereinbarungen oder Lieferbedingungen von Fachverbänden und ähnliches gelten nur dann als rechtswirksam vereinbart, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Sollte eine Bestimmung dieser „Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen“ unwirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.